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Vereinssatzung
 
der JOYCE-User-AG

Arbeitsgemeinschaft für Amstrad/Schneider PCW-Computer e.V.

 

§ 01

 

Name

 

 

1.

Der Verein führt den Namen
JOYCE-User-AG e.V.
Arbeitsgemeinschaft für Amstrad/Schneider PCW-Computer.
 

2.

Die Abkürzung des Vereinsnamens lautet JUAG.

 

3.

Die 'JOYCE-User-AG' ist seit 1. Januar 1995 die Weiterführung des JOYCE-Computer(c)Klubs Wuppertal.

 

4.

Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist 34466 Wolfhagen.

 

5.

Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.

     

§ 02

 

Vereinszweck

 

1.a.

Gegenstand des Vereins ist die Computerbaureihe: Schneider JOYCE / Amstrad PCW, sowie dessen Betriebssystem CP/M Plus & LocoScript und die sich daraus ergebenden Zusammenhänge zur übrigen Computerwelt.

 

1.b.

Der Verein gehört zur Kategorie der Computerclubs.

 

2.a.

Der Verein verfolgt durch selbstlose Förderung der Bildung zur Verbesserung der Kenntnisse im EDV-Wesen und der Verbraucherberatung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke ... siehe § 03.

 

2.b.

Der Verein hat den Zweck, den Informationsaustausch über alle Themen der EDV und Computertechnik zu fördern. Dazu gehören:

 

-

Verbraucherberatung und – bildung,

 

-

Förderung und Anleitung von wissenschaftlichen Arbeiten,

 

-

Unterstützung in EDV- und Computertechnik-Bereich für Beruf, Schule, Studium und Hobby,

 

-

Hilfestellungen bei Hard- & Softwareproblemen, insbesondere Anwenderproblemen,

 

-

unentgeltliche Vermittlung von Informationen, Programmiertechniken, PD-Programmen, Bauplänen der unter § 02 Abs. 1.a. genannten Computerbaureihe,

 

-

Gemeinsamer Besuch und Organisation von Messen und Veranstaltungen rund um den Computer,

 

-

Förderung der Erstellung und Programmierung frei zugänglicher Lernsoftware,

 

-

Ergründung der Computergeschichte,

 

-

Hilfestellung bei der Datenkonvertierung zwischen der unter § 02 Abs. 1.a. genannten Computerbaureihe und anderen Computer- und Betriebssystemen.

 

2.c.

Vermittlung von Grund- und weiterführenden Kenntnissen der Computertechnik an seine Mitglieder und alle interessierte Bürger durch

 

-

die Herausgabe eines Informationsmagazins (Klubzeitung ... siehe § 15)

 

-

ein öffentlich zugängliches Informations-Zentrum (siehe § 17) im Internet in dem die Erträge der Klubarbeit nach Möglichkeit der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen.

 

-

ein öffentlich zugängliches Computertreffen (Klubtreffen ... siehe § 14)

 

-

Unentgeltliche Ausleihe eines DFÜ-Test-Sets (siehe § 19 Abs. 1.) für die unter § 02 Abs. 1.a. genannte Computerbaureihe, um interessierten Anwendern eine Möglichkeit zu bieten, den Umgang mit neuen Medien zu erlernen.

 

-

Förderung der Kontakte zwischen Computeranwendern der verschiedensten Computer- und Betriebssysteme.

 

3.

Beruhend auf dem Gedanken "auf nichtkommerzieller Basis, Kontakte zwischen möglichst vielen JOYCE-Anwendern und -Anwenderinnen zu knüpfen", wurde Ende 1988 der "Joyce-Computerclub Wuppertal" gegründet, um "so einen umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen". Die 'JOYCE-User-AG' (Arbeitsgemeinschaft für Amstrad/ Schneider PCW-Computer) ist die Weiterführung des JOYCE-Computer(c)Klubs Wuppertal und die Rückbesinnung auf die "Arbeitsgemeinschaft mit dem Thema: JOYCE in der Computerwelt".

 

4.

Die JOYCE-User-AG wendet sich bundesweit (und wenn es sich ergibt, darüberhinaus) gleichermaßen an Anfänger wie an "alte Hasen", an professionelle Anwender, die ihren JOYCE und/oder PC im Beruf nutzen, ebenso wie an diejenigen, die die Computerei ‚nur‘ als Hobby betreiben.

 

5.

Die Tätigkeit der JOYCE-User-AG besteht darin, daß sich die Mitglieder bei ihrer Arbeit mit ihrem Computer gegenseitig unterstützen und allen Hilfesuchenden nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie unterhalten einen umfassenden Informations- und Erfahrungsaustausch. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Behebung spezieller oder allgemeiner Computer- und/oder Anwenderprobleme.

 

6.

Der Informationsaustausch erfolgt auf mehreren Wegen. Einen Weg bildet die Klubzeitung. Sie beinhaltet Beiträge über Soft- & Hardware, Tips, Tricks und Infos u.v.m.

 

7.

Einen weiteren Weg bilden die persönlichen Kontakte der Mitglieder untereinander. Jedes Mitglied erhält eine Adressenliste, in der Experten (ebenfalls Vereinsmitglieder) zu bestimmter Soft- und Hardware verzeichnet sind; so finden sich bei Anwenderproblemen schnell und unkompliziert Ansprechpartner und Hilfesuchende können an die entsprechenden Experten weitergeleitet werden.

 

8.

Die JOYCE-User-AG unterhält eine PD-Corner, die Publik Domain Software, insbesondere Free- & ShareWare verwaltet, die allen interessierten Computeranwendern kostenlos zur Verfügung steht. Raubkopien sind nicht statthaft und verstoßen gegen den Publik Domain Gedanken und gegen die Statuten des Vereins.

 

9.

Die JOYCE-User-AG unterhält zudem eine eigene Domain im Internet: http://www.joyce.de, die mit Ihren HomePages zum einen allen Interessierten zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung steht und zum anderen die Allgemeinheit über die Computerbaureihe Schneider JOYCE / Amstrad PCW und dessen Anwendungsmöglichkeiten sowie über die 8-Bit-Welt und den Verein informieren soll.

 

10.

Die JOYCE-User-AG unterhält freundschaftliche Kontakte zu anderen Computerclubs.

     

§ 03

 

Gemeinnützigkeit

 

 

1.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke".

 

2.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

3.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

     

§ 04

 

Geschäftsjahr

   

Das Geschäftsjahr des Vereins ist mit Inkrafttreten dieser Satzung das Kalenderjahr.

     

§ 05

 

Mitgliedschaft

 
 

1.

Mitglieder können Einzelpersonen sowie juristische Personen des zivilen und öffentlichen Rechts werden, die Interesse an Computern und der Computerwelt haben, sowie sich zu den in § 02 niedergelegten Satzungszielen bekennen.

 

2.

Körperschaften und andere Computervereine können Fördermitglied des Vereins werden.

 

3.

Der Besitz eines Computers der Baureihe Schneider JOYCE / Amstrad PCW ist NICHT (!) Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.

 

4.a.

Die Mitgliedschaft ist mittels Aufnahmeformular zu erklären; der dazugehörige Fragebogen ist ordnungsgemäß auszufüllen.

 

4.b.

Jeder Aufnahmeantrag gilt als genehmigt, wenn der Vorstand nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Aufnahmeantrags die Aufnahme ablehnt.

 

5.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

 

6.a.

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt zwölf (12) Monate und ist nach Ablauf des Mitgliedsjahres mit entsprechendem Formular zu verlängern.

 

6.b.

Nach dem ersten Mitgliedsjahr wird die Mitgliedschaft dem Kalenderjahr angepaßt; für diesen Zeitraum wird der Beitrag entsprechend den verbleibenden Jahresquartalen erhoben.

 

7.

Die Mitgliedschaft endet:

 

a.

wenn die Mitgliedschaft nicht nach § 05 Abs. 4 verlängert wird.

 

b.

durch schriftlichen Austritt.

 

c.

Ausschluß des Mitgliedes durch den Vorstand, wenn das Mitglied gegen die Satzung und/oder den Vereinszweck verstoßen hat. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied auf der Mitgliederversammlung Einspruch erheben, bleibt aber bis zu einem Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

 

d.

bei Nicht-Einhaltung einer eventuell vereinbarten Ratenzahlung des Mitgliedsbeitrages - siehe § 06 Abs. 3.

     

§ 06

 

Mitgliedsbeitrag

 

1.

Der Mitgliedsbeitrag ist von jedem Mitglied in voller Höhe zu leisten.

 

2.

Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

3.

In Ausnahmefällen (Arbeitslosigkeit, Studium etc.) kann mit dem Vorstand eine Teil- bzw. Ratenzahlung vereinbart werden. Es gilt § 05 Abs. 7d.

 

4.

Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft und/oder Ausschluß aus dem Verein verbleibt der geleistete Mitgliedsbeitrag dem Verein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gesamt- oder Teilbeitrages.

     

§ 07

 

Finanzierung

Der Verein finanziert sich

 

1.

durch die Mitgliedsbeiträge.

 

2.

aus Spenden und/oder Sonderzahlungen der Mitglieder.

 

3.

aus Sponsoreneinnahmen.

 

4.

durch Fördermitgliedschaften.

     

§ 08

 

Verwendung der Gelder

 

   

Die Finanzen sind ausschließlich Zwecks- und Vereinsgebunden einzusetzen, insbesondere für:

 

1.

Mitgliederbetreuung und Verwaltung des Vereins

 

2.

Klubzeitung – siehe § 15

 

3.

Öffentlichkeitsarbeit

 

4.

Internetarbeit: JOYCE-Domain, HomePages, eMail und Datenversand – siehe § 17

 

5.

Service = Ausleihe von Hard- & Software ... siehe § 19

 

6.

Projekte, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

     

§ 09

 

Organe

   

Die Organe des Vereins sind:

 

1.

Vorstand

 

2.

Mitgliederversammlung

     

§ 10

 

Vorstand

 

 

1.a.

Der Vorstand besteht aus drei (3) Vorsitzenden mit der Aufgabenverteilung:

- Postadresse und Finanzen

- Redaktion der Klubzeitung

- PD-Corner

 

1.b.

Die Vorsitzenden vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich; sie sind einzeln vertretungsberechtigt.

 

2.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, insbesondere:

 

-

die laufenden Geschäfte des Vereins

 

-

die Vorbereitung, die Einberufung und den Ablauf der Mitgliederversammlung

 

-

Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

 

-

die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins, die Erstellung des Jahresberichts.

 

3.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jährlich gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, bestimmt der Vorstand kommissarisch ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

 

4.

Vorstandssitzungen im eigentlichen Sinne finden Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Vereins nicht statt. Absprachen, Vereinsangelegenheiten etc. werden u.a. telefonisch getroffen.

 

5.a.

Die Arbeit des Vorstandes wird nicht vergütet - sie ist ehrenamtlich

 

5.b.

Dem Vorstand werden die Kosten der Vereinstätigkeit aus der Klubkasse ersetzt (Telefon, Büromaterial etc.).

     

§ 11

 

Aufgabenbereiche des Vorstandes

 

1.

Postadresse und Finanzen

 

1.a.

Postanschrift des Vereins

 

1.b.

Kontaktperson zu anderen Computerclubs, User Groups, Computermuseen etc.

 

1.c.

Namensgebung für das Vereinskonto, Internet-Domain und sonstige Vereinsangelegenheiten, soweit nicht von der Mitgliederversammlung anders bestimmt wird.

 

2.a.

Verwaltung der Gelder und Buchführung

 

2.b.

Haftet bei verschuldeten Verlusten im Kassenbestand

 

2.c.

Haftet nicht bei Verschuldung, die durch die Vereinstätigkeit entstehen.

 

3.

Öffentlichkeitsarbeit incl. Internet-Domain

 

4.

Ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

 

2.

Redaktion der Klubzeitung

 

1.

Zusammenstellung der Klubzeitung

 

2.

Ist nicht verantwortlich für den Umfang und den Inhalt. Für die Beiträge sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.

 

3.

Hat das Recht, Beiträge zu kürzen bzw. Beiträge, die gegen den Vereinszweck und/oder das öffentliche Interesse verstoßen, abzulehnen.

 

4.

Ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

 

3.

PD-Corner

 

1.

Verwaltung und Pflege der Publik Domain Disketten-Sammlung

 

2.

Ist nicht verantwortlich für die Mitglieder und deren Umgang mit Software.

 

3.

Ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

     

§ 12

 

Mitgliederversammlung

 

 

1.

Die Mitgliederversammlung findet jährlich im Rahmen des Klubtreffens (siehe § 14) statt.

 

2.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht mit der Einladung zum Klubtreffen. Die Einladung hat mindestens vier Wochen vor dem Klubtreffen zu erfolgen (zum Termin siehe § 14 Abs. 5).

 

3.

Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu geben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte beim Vorstand einreichen. Anträge zur Satzungsänderungen, Beitragsbemessung und/oder sonstige durch die Satzung geregelte Vereinsstatuten sind extra auszuweisen und können nicht nachträglich unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" eingereicht werden.

 

4.

Aufgaben und Rechte der Mitgliederversammlung:

 

-

Bestätigung oder Neuwahl des Vorstandes

 

-

Beschlußfassung über eventuelle Satzungsänderungen und / oder Vereins-auflösung

 

-

Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

 

-

Weitere Aufgaben, die sich aus dieser Satzung und deren Verordnungen ergeben.

 

5.

Für die Beschlußfassung genügt eine einfache Mehrheit – solange diese Satzungen nicht andere Mehrheiten bestimmt.

 

6.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Der Protokollant wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

     

§ 13

 

Kassenprüfer

 

   

Die Mitgliederversammlung ernennt zwei Kassenprüfer, die die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit überprüfen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der Aufgaben. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

     

§ 14

 

Klubtreffen

 

 

1.

Das Klubtreffen findet jährlich einmal statt und soll den Mitgliedern die Möglichkeit zu persönlichen Erfahrungsaustausch und der Regelung von Vereinsangelegenheiten bieten. Das Klubtreffen versteht sich als Forum, bei dem alle Besucher ihre Computer mitbringen können, um z.B. eigene Programm- und/oder Hardwareentwicklungen vorzustellen, Computer zu reparieren etc.

 

2.

Zum Klubtreffen können befreundete Computeranwender, Computerclub, User Groups etc. eingeladen werden.

 

3.

Zum Klubtreffen ist die Öffentlichkeit zugelassen.

 

4.

Traditioneller Ort des Klubtreffens ist Königswinter/Ittenbach.

 

5.

Soweit möglich, soll das Klubtreffen am ersten Oktoberwochenende jedes Jahres stattfinden. Der jeweilige Termin ist im Impressum jeder Klubzeitung zu nennen.

 

6.

Die Mitgliederversammlung ist Bestandteil des Klubtreffens.

     

§ 15

 

Klubzeitung

 

 

1.

Die Klubzeitung ist ein Forum der JOYCE-User-AG. Jedes Mitglied hat das Recht, sich in der Klubzeitung zum Thema JOYCE und/oder Computerwelt zu äußern. Beiträge, die jedoch gegen den Zweck des Verein, das Öffentliche Recht und die ‚guten Sitten‘ verstoßen, dürfen von der Redaktion abgelehnt werden.

 

2.

Beiträge sind in digitaler Form einzureichen.

 

3.

Die Qualität und der Umfang der Klubzeitung hängt vom Engagement der Mitglieder ab. Anzahl und maximaler Umfang der Klubzeitung eines Geschäftsjahres werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Angestrebte Ausgabetermine sind Richtzeiten, d.h. Zielvorgaben, die u.a. vom Engagement der Mitlieder abhängig sind.

 

4.

Die Redaktion der Klubzeitung beinhaltet die graphische Gestaltung der Zeitung und deren Zusammenstellung. Der Redaktion ist gestattet, eingehende Beitrage - wenn erforderlich - mit Kommentaren und Stellungnahmen im Interesse der JOYCE-User-AG zu versehen. Bei dringender Notwendigkeit werden auch Rechtschreibfehler u.a. korrigiert. Inhaltliche Veränderungen der Beiträge sind nicht statthaft.

 

5.

Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der jeweiligen Ausgabe der Klubzeitung als Arbeitspapier. Die daraus resultierenden Erträge (Tips, Tricks, PD-Entwicklungen etc.) sollen der Allgemeinheit nach Möglichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden.

 

6.

Nicht-Vereinsmitglieder, die Beiträge für die Klubzeitung verfassen, können auf Wunsch ein Belegexemplar erhalten.

     

§ 16

 

PD-Corner

 

 

1.

Die JOYCE-User-AG unterhält eine PD-Software Bibliothek. Public-Domain-Software versteht sich als 'öffentliches Allgemeingut' und ist daher unentgeltlich. Sie wird gegen eine Gebühr für Leerdiskette, Formatieren, Kopieren und ggf. Überarbeiten weitergegeben. Das Kopieren von PD-Programmen für private Zwecke sowie die unentgeltliche Weitergabe der PD-Software ist ausdrücklich erlaubt. Eine gewerbliche Nutzung dagegen ist ohne Genehmigung der Autoren strengstens verboten. Alle Rechte an den vorliegenden Werken verbleiben bei den Autoren. Obwohl die PD-Produkte mit der großen Sorgfalt erstellt worden sind, kann die Fehlerfreiheit von Programmen und Dokumentationen nicht garantiert werden. Eine Haftung für Folgen, die sich aus der Benutzung von Programmen und Dokumentationen ergeben, kann nicht von der JOYCE-User-AG übernommen werden.

 

2.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Erstellen von Raubkopien kein Kavaliersdelikt ist und daher von den Bundesbehörden, den lizenzierten Vertreibern, Firmen und den Autoren strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden kann. Die JOYCE-User-AG versteht sich NICHT als illegale Programm-Tauschbörse! Die AG überwacht aber keinesfalls ihre Mitglieder und übernimmt keinerlei Verantwortung für das private 'Treiben' der Mitglieder.

 

3.

Eventuelle Sharewaregebühren sind nicht an den Verein, sondern an den jeweiligen Programmautor zu entrichten.

     

§ 17

 

Internet Domain

 

 

1.

Die Internetadresse (Domain) der JOYCE-User-AG soll lauten:

http://www.joyce.de

 

2.

Die Kosten für die Internet Domain-Adresse, sowie die Kosten für den Internetzugang nebst eMail-Aufkommen für den Verein werden aus den Mitteln des Vereins bestritten.

 

3.

Dem Vorstand und anderen an der Gestaltung der HomePages beteiligten Vereinsmitglieder werden für die Vereinsarbeit entsprechende eMail-Adressen @joyce. de zur Verfügung gestellt.

 

4.

Die HomePages der JOYCE-User-AG werden unter dem Überbegriff Info-Zentrum der JOYCE-User-AG geführt.

 

5.

Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Gestaltung der Seiten mitzuarbeiten. In strittigen Fragen entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

6.

Die Pflege der Domain-Adresse und der Seiten obliegt dem Vorstand. Links (Adressverzweigungen) zu HomePages anderer Personen, Institutionen, Firmen o.ä. mit pornographischen und/oder gesetzwidrigen Inhalten sind nicht statthaft.

 

7.

Für sich ändernde Verzweigungen (Links) und/oder sich ändernde Inhalte der durch einen Link vermerkten HomePages dritter Personen etc., über die der Vorstand nicht in Kenntnis gesetzt wurde, haften nicht die Vorstandsmitglieder als Privatperson. Der Verein übernimmt durch einen Link auf seinen HomePages keine Verantwortung für den Inhalt der HomePages seiner Mitglieder oder anderer Personen und Institutionen etc.

     

§ 18

 

Sonstige Vereinstätigkeiten

 

1.

Ausleihe von klubeigener Hardware: z.B. CPS Schnittstelle und/oder DFÜ- & Modem-Test-Set. Porto und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Ausleiher, dieser übernimmt die Verpflichtung, die Soft- & Hardware pflegsam zu behandeln und haftet bei eventueller Beschädigung und Verlust, sofern diese nicht beim Postversand (versichertes Paket) entstanden. Weitere Modalitäten werden auf der jeweiligen Mitgliederversammlung festgelegt.

 

2.

Ausleihe von klubeigener Software: z.B. CheckUp (Diagnoseprogramm zur Hardware-Fehlersuche). Die Software darf jeweils nur auf einem Rechner laufen. Es ist untersagt, Kopien anzufertigen ! Porto und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Ausleiher, dieser übernimmt die Verpflichtung, die Soft- & Hardware pflegsam zu behandeln und haftet bei eventueller Beschädigung und Verlust, sofern diese nicht beim Postversand (versichertes Paket) entstanden. Weitere Modalitäten werden auf der jeweiligen Mitgliederversammlung festgelegt.

     

§ 19

 

Gültigkeit

 

 

1.

Die Gültigkeit dieser Satzung tritt mit der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und löst die Vereinsstatuten vom 1. Januar 1995 ab. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

2.

Diese Satzung ist allen Mitgliedern in schriftlicher Form auszuhändigen und soll im Info-Zentrum (Internet) öffentlich zugänglich sein.

     

§ 20

 

Auflösung des Vereins

 

 

1.

Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen.

Die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung hat schriftlich und unter Nennung der Tagesordnung mindestens drei Monate vor der entsprechenden Termin zu erfolgen. Die Abstimmung über die Auflösung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

 

2.

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins, bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die "Aktion Sorgenkind".

     
     
   

Königswinter / Ittenbach, 3. Oktober 1998